


Wenn die Krankenkasse trödelt- Neue Entscheidung des Bundessozialgerichts stärkt die Rechte von Versicherten
mehrGesetzliche Krankenkassen können sich nicht ewig Zeit nehmen, um über den Antrag eines Versicherten auf eine bestimmte Behandlung zu entscheiden. Wird die gesetzliche Frist überschritten, gilt die beantragte Leistung als genehmigt, wie das Bundessozialgericht nunmehr entschieden hat